ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
1. Geltungsbereich
1.1. Für sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen der Temmer Methode GmbH, Hauptplatz 7/2, 8430 Leibnitz („ANBIETER“) und dem Empfänger der Leistungen („KUNDE“, zusammen die „PARTEIEN“), insbesondere im Hinblick auf die Erbringung von Leistungen im Zusammenhang mit Marketing, Veröffentlichung von Druck- Radio- und TV-Beiträgen sowie Berichten, Suchmaschinenoptimierung, Erstellung/Gestaltung von Websites, Webshops und Blogsystemen, Grafik- und Logodesign, Kundengewinnung, Mitarbeitergewinnung, Videoproduktionen, Performance Marketing und Social Media Marketing („Leistungen“) gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“). Dies gilt auch dann, wenn bei zukünftigen Beauftragungen nicht ausdrücklich auf die AGB verwiesen wird.
1.2. Das Angebot des ANBIETERS richtet sich ausschließlich an Unternehmer. Konsumentenschutzrechte und insbesondere das Rücktrittsrecht für Verbraucher im Fernabsatz kommen daher nicht zur Anwendung.
1.3. Mit Abgabe der Vertragserklärung (vgl Pkt 2) akzeptiert der KUNDE diese AGB. Vertragsabschlüsse sind nur zu diesen AGB möglich. Widersprechende, abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des KUNDEN werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn der ANBIETER stimmt deren Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
1.4. Bei mehreren, zeitlich auseinanderliegenden Vertragsabschlüssen wird jeweils die zum Zeitpunkt der Abgabe der Vertragserklärung durch den KUNDEN geltende, auf der Homepage des ANBIETERS veröffentlichte Fassung der AGB Vertragsbestandteil. Mit der Akzeptanz der neuen AGB gelten diese auch für die vorbestehenden Altverträge des KUNDEN.
1.5. Der ANBIETER ist berechtigt, diese AGB nach eigenem Ermessen jederzeit zu ändern. Die geänderten AGB werden dem KUNDEN per E-Mail zugesendet. Die Änderungen werden wirksam, wenn der KUNDE ihnen nicht binnen zwei Wochen nach Absenden der Änderungsmitteilung schriftlich widerspricht. In diesem Fall gelten die alten AGB unverändert weiter, sofern der ANBIETER das Vertragsverhältnis mit dem KUNDEN nicht binnen 14 Tagen nach Zugang des Widerspruchs kündigt.
2. Vertragsschluss
2.1. Die Präsentation der Leistungen zB auf der Website, in sozialen Netzwerken, in Werbeanzeigen oder anderen Medien stellt kein verbindliches Angebot des ANBIETERS auf Abschluss eines Vertrags dar. Der KUNDE wird hierdurch lediglich aufgefordert, ein Angebot abzugeben.
2.2. Der Vertragsschluss zwischen dem ANBIETER und dem KUNDEN kann auf jede erdenkliche auf einen Abschluss gerichtete Erklärung des ANBIETERS oder durch Erklärung, Handlung oder Zahlung durch den KUNDEN nach Erhalt eines Angebots erfolgen. Dem ANBIETER steht es frei, KUNDEN jederzeit abzulehnen. Der ANBIETER behält sich insbesondere vor, Angebote abzulehnen (nicht anzunehmen), die mit grundlegenden moralischen Wertvorstellungen, der öffentlichen Ordnung, geltendem Recht oder eigener Verhaltenskodizes bzw Wertvorstellungen unvereinbar sind oder diesen widersprechen können. Dies gilt auch für Vorhaben, die sich in rechtlichen oder gesellschaftlich umstrittenen Graubereichen bewegen oder mit einem Reputationsrisiko für den ANBIETER verbunden sein können. Wenn ein KUNDE in diesem Bereich bei Vertragsabschluss seine Tätigkeit nicht schriftlich offenlegt oder später eine entsprechende Tätigkeit aufnimmt, ist der ANBIETER nach Erhalt entsprechender Kenntnis zur Auflösung der Vereinbarung aus wichtigem Grund berechtigt.
2.3. Haben mehrere KUNDEN gemeinsam eine Vereinbarung mit dem ANBIETER geschlossen, erfolgt die Leistungserbringung insgesamt nur einmal gegenüber den KUNDEN. Wenn nichts anderes schriftlich vereinbart ist, ist der ANBIETER frei, wem er welche Leistung in welchem Umfang erbringt und verrechnet. Sämtliche KUNDEN haften aber solidarisch für das Gesamtentgelt unter der Vereinbarung.
3. Leistungen
3.1. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem individuellen Angebot zwischen ANBIETER und KUNDEN. Das kann je nach Anlassfall beispielsweise folgende Leistungen erfassen:
3.1.1. Erstellung und Onlinestellung von SEO-optimierten Berichten, die Analyse der Werberesonanz und Reportings;
3.1.2. Die Erstellung von Webdesignkonzepten, Webshops und Blogs und ihre Umsetzung;
3.1.3. Die Erstellung von Fotos, Videos, Reels und Logos;
3.1.4. Erstellung von Ads für zum Beispiel Kunden- und/oder Mitarbeitergewinnung;
3.1.5. Die telefonische Vorabqualifizierung von Bewerbern und/oder Kunden;
3.1.6. Die Erbringung von Dienstleistungen zur SEO Optimierung; und
3.1.7. Die Erbringung von Dienstleistungen für Druck-, Radio- und TV-Beiträge sowie Podcasts, YouTube & künftige Formate.
3.2. Leistungen des ANBIETERS haben keinen Projektcharakter (werden als Dienstleistung erbracht) und sind von etwaigen Kundeninitiativen separat zu betrachten.
3.3. Der ANBIETER ist hinsichtlich der Art der Durchführung der Leistungserbringung frei und nicht weisungsgebunden. Dies betrifft insbesondere auch die Reihenfolge der zu setzenden Handlungen und/oder der Erbringung der verschiedenen geschuldeten Leistungen oder die eingesetzte Technologie. Der ANBIETER schuldet bei der Leistungserbringung die Einhaltung einer angemessenen Sorgfalt, jedoch keinen bestimmten Erfolg (zB Erhalt einer bestimmten Anzahl an Bewerbungen, Einstellung einer bestimmten Anzahl von Mitarbeitern, Medienresonanz, konkreten Erfolg der SEO Optimierung etc). Insbesondere macht der ANBIETER keine Zusagen hinsichtlich eines bestimmten quantitativen oder wirtschaftlichen Werbeerfolgs (zB eine bestimmte Anzahl an Leads, Mitarbeitern, Verkäufen, Google-Rankings von Berichten und/oder der Website und/oder dem Webshop und/oder dem Blog, Umsatz- oder Gewinnsteigerungen). Ergebnisse für frühere oder andere Kunden stellen keine Zusicherung dar, dass dies auch für den KUNDEN erzielbar ist. Die vom ANBIETER erbrachten Leistungen, wie etwa Konzeption und Gestaltung von Websites, Ads, Werbemaßnahmen etc, erfolgen nicht exklusiv für den KUNDEN.
3.4. Der KUNDE kann den ANBIETER mit der Veröffentlichung von werblichen Berichten in Onlinemagazinen, Onlinezeitungen und Onlineplattformen bei Herausgabestellen beauftragen. Hierbei können nachfolgende herausgebende Stellen in Betracht kommen:
- Die Verlagsgruppe Walter Temmer GmbH oder
- Dritte (nicht ANBIETER und nicht die Verlagsgruppe Walter Temmer GmbH)
(Verlagsgruppe Walter Temmer GmbH und Dritte gemeinsam oder einzeln „Herausgabestelle“).
Wenn kein konkreter Zeitraum angegeben ist, dann bleiben Berichte bei den Herausgabestellen zumindest für die nachfolgende Dauer veröffentlicht:
- Verlagsgruppe Walter Temmer GmbH: drei Jahre
- Dritte: ein Jahr
Die jeweilige Herausgabestelle kann Berichte nach eigenem Ermessen aber auch zeitlich länger veröffentlichen.
Sofern Berichte geschuldet sind und einer oder mehrere aus nicht aus der Sphäre des KUNDEN liegenden Gründen nicht veröffentlicht (zB durch Ablehnung der Herausgabestelle, aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen, aufgrund erheblicher, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbarer Preiserhöhungen, die die Leistungserbringung für den ANBIETER wirtschaftliche Unzumutbar machen etc) oder nachträglich gelöscht wird, wird der ANBIETER vorbehaltlich Pkt 3.5 nach seinem Ermessen einen ähnlichen Ersatz hinsichtlich Qualität und Zweckmäßigkeit liefern. Der ANBIETER alleine beurteilt die Ähnlichkeit des Ersatzes. Diese Berichte bleiben dann zumindest ein Jahr online, unabhängig davon, welcher Zeitraum ursprünglich vereinbart wurde. Die jeweilige Herausgabestelle kann Berichte nach eigenem Ermessen aber auch zeitlich länger veröffentlichen.
3.5. Im Falle einer nachträglichen rechtlichen Unzulässigkeit oder wesentlichen Änderung der Umstände (gesetzlich und/oder durch eine behördliche oder gerichtliche Entscheidung bzw Androhung von Rechtsschritten durch Dritte) hat die jeweilige Herausgabestelle das Recht, Berichte unbeschadet einer vereinbarten Mindestdauer frühzeitig offline zu nehmen, ohne dass daraus Ansprüche für den KUNDEN entstehen. In den nachstehenden Fällen wird die jeweilige Herausgabestelle nach eigenem Ermessen gegebenenfalls eine Löschung von Berichten vornehmen:
(i) Die jeweilige Herausgabestelle verkauft ihr Unternehmen oder die für die Leistungserbringung wesentlichen Teile oder Assets.
(ii) Der KUNDE stirbt (bei natürlichen Personen) oder hört auf zu existieren (bei juristischen Personen).
(iii) Die Berichte sich inhaltlich als falsch herausstellen, veraltet sind, der KUNDE in öffentliche Skandale verwickelt ist oder wird.
(iv) Die Inhalte, Ziele oder Tätigkeitsbereiche des KUNDEN nach Einschätzung des ANBIETERS bzw der jeweiligen Herausgabestelle mit grundlegenden moralischen Wertvorstellungen, der öffentlichen Ordnung, geltendem Recht oder eigener Verhaltenskodizes bzw Wertvorstellungen unvereinbar sind oder diesen widersprechen können. Dies gilt auch für Vorhaben, die sich in rechtlichen oder gesellschaftlich umstrittenen Graubereichen bewegen oder mit einem Reputationsrisiko für die jeweilige Herausgabestelle und/oder des ANBIETERS verbunden sein können.
(v) Bei Verkauf des Unternehmens des Kunden oder falls der Kunde eine juristische Person ist, die Kontrolle über die Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar wechselt und dadurch Inhalte des Berichtes nicht mehr aktuell sind.
3.6. Soweit der KUNDE den ANBIETER mit der Schaltung von Online-Werbeanzeigen im Namen des KUNDEN beauftragt, erteilt er dem ANBIETER hiermit die Vollmacht im Namen und auf Rechnung des KUNDEN diese Leistungen von einem Dritten zu beziehen und die dafür erforderlichen Verträge abzuschließen (zB AGB, AVV, Lizenzbedingungen etc). Diesfalls kommt ein direktes Vertragsverhältnis zwischen dem Dritten und dem KUNDEN zustande. Etwaige Ansprüche aus diesem Verhältnis sind direkt und ausschließlich zwischen diesen Parteien abzuwickeln. Der ANBIETER stellt dem KUNDEN die in seinem Namen abgeschlossenen Verträge binnen einem Monat über ein Medium nach Wahl des ANBIETERS zur Verfügung (zB Versand via E-Mail, Zurverfügungstellung einer Zugriffsmöglichkeit samt Username/Passwort etc). Der KUNDE ist ab dem Zeitpunkt der Zurverfügungstellung für die weitere Administration dieser Verträge und Einhaltung der darin festgelegten Pflichten selbst verantwortlich. Der KUNDE trägt sämtliche laut diesem Punkt anfallenden (Werbe-)Kosten.
3.7. Der KUNDE bestimmt das etwaige Budget der Werbekosten, das zusätzlich zur Vergütung anfällt. Der ANBIETER kann dem KUNDEN dazu aus seiner Erfahrung einen Vorschlag machen. Der KUNDE entscheidet eigenverantwortlich, ob er diesem folgt und welches Budget er für welchen Zeitraum frei gibt.
3.8. Der KUNDE ermächtigt den ANBIETER zur Umsetzung der Leistungen aus dem Vertrag für den KUNDEN
3.8.1. Google Konto, Google Analytics, Google Ads, Google Tag Manager, YouTube
3.8.2. WordPress, WordPress Hosting, WordPress Themes und WordPress Plugins, Updraft, easyname, Mittwald, All-Inkl, Hetzner, Hostinger, Shopify, Maxmind, CookieYes
3.8.3. ActiveCampaign, KLICK-TIPP, CleverReach, Mailchimp, Brevo
3.8.4. Calendly, TYPEFORM, Zoom, Slack, Memberspot, Adobe, Canva, Loom, Wistia, Flipsnack
3.8.5. TikTok Konto, TikTok Ads Manager, TikTok Profil
3.8.6. LinkedIn Konto, LinkedIn Ads, LinkedIn Profil, LinkedIn Unternehmensseite
3.8.7. Meta Konten, Meta Business Suite, Meta Business Manager, Meta Werbeanzeigenmanager, Facebook Profil und Seite, Instagram Profil
3.8.8. Microsoft Konto, Microsoft Cloud, Microsoft 365, Microsoft Teams, Microsoft SharePoint, Microsoft Clarity
3.8.9. Webflow, Zapier, LeadTable, Leadinfo, close.com, Deals&Projects, Clickup, OpenAI, Perplexity, Clipto, make.com, Figma
3.8.10. oder andere, gleichwertige oder für die Leistungserbringung erforderliche Konten, Tools, Programme und Plattformen
im erforderlichen Umfang im Namen und auf Rechnung des KUNDEN anzumelden und bevollmächtigt ihn hiermit dazu auch ausdrücklich sowie die dafür erforderlichen Verträge abzuschließen (zB AGB, AVV, Lizenzbedingungen etc). Diesfalls kommt ein direktes Vertragsverhältnis zwischen dem Dritten und dem KUNDEN zustande. Etwaige Ansprüche aus diesem Verhältnis sind direkt und ausschließlich zwischen diesen Parteien abzuwickeln. Der ANBIETER stellt dem KUNDEN die in seinem Namen abgeschlossenen Verträge binnen einem Monat über ein Medium nach Wahl des ANBIETERS zur Verfügung (zB Versand via E-Mail, Zurverfügungstellung einer Zugriffsmöglichkeit samt Username/Passwort etc). Der KUNDE ist ab dem Zeitpunkt der Zurverfügungstellung für die weitere Administration dieser Verträge und Einhaltung der darin festgelegten Pflichten selbst verantwortlich. Der ANBIETER ist mangels expliziter Vereinbarung aber nicht verpflichtet, von der Ermächtigung Gebrauch zu machen. Wenn der ANBIETER davon keinen oder keinen vollständigen Gebrauch macht, greift Pkt 4.3 und ist der KUNDE nach Anweisung des ANBIETERS verpflichtet, die erforderlichen Konten, Tools, Programme und Plattformen selbst zu implementieren und zur Verfügung zu stellen.
3.9. Der KUNDE nimmt zur Kenntnis, dass diverse Plattformen eigene Regeln zur Nutzung ihrer Angebote vorsehen und diese auch regelmäßig ändern. Diese Vorgaben können im Einzelfall den Zielen der Vereinbarung widersprechen und einen Zielkonflikt auslösen. Der KUNDE nimmt zur Kenntnis, dass Plattformen (z.B. Facebook, LinkedIn, Instagram, Google, YouTube, TikTok oder dergleichen) im Einzelfall Werbekampagnen des ANBIETERS, die dieser für den KUNDEN erstellt hat, wegen angeblichen Verstößen gegen eigene Regeln, aber auch ohne Nennung von Gründen aussetzen kann. Ebenso können Plattformen Accounts, Werbekonten und/oder den Business Manager des KUNDEN temporär oder permanent sperren. Der ANBIETER hat hierauf nur einen beschränkten Einfluss. Der Vergütungsanspruch des ANBIETERS bleibt auch bei etwaigen Aussetzungen oder Sperrungen unberührt.
3.10. Der ANBIETER ist berechtigt, sich nach freiem Ermessen zur Erfüllung einzelner oder aller vertraglichen Pflichten Dritter, insbesondere Subunternehmer, zu bedienen sowie Künstliche Intelligenz einzusetzen.
3.11. Sofern eine Leistung im vorgesehenen Umfang aus nicht überwiegend aus der Sphäre des KUNDEN und/oder der in Pkt 3.8 angeführten Dritten und/oder gemäß Pkt 3.9 liegenden Gründen nicht erbracht werden kann, erbringt der ANBIETER nach eigenem Ermessen eine gleichwertige Ersatzleistung hinsichtlich Qualität und Zweckmäßigkeit der ursprünglich vereinbarten Leistung, sofern dies wirtschaftlich zumutbar möglich ist. Der ANBIETER alleine beurteilt die Ähnlichkeit des Ersatzes und der wirtschaftlichen Zumutbarkeit. Die Verpflichtung zur Erbringung einer Ersatzleistung besteht nicht, wenn die Umstände überwiegend aus der Sphäre des KUNDEN oder der genannten Dritten stammen sowie im Falle einer nachträglichen rechtlichen Unzulässigkeit oder wesentlichen Änderung der Umstände (gesetzlich und/oder durch eine behördliche oder gerichtliche Entscheidung bzw Androhung von Rechtsschritten durch Dritte). Diesfalls kann der ANBIETER seine Leistungen einschränken oder einstellen, ohne dass daraus Ansprüche für den KUNDEN entstehen.
3.12. Der KUNDE erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, keine Login-Benutzernamen, Passwörter, Materialien und Links, auf die der KUNDE im Rahmen dieses Vertrags Zugriff erhält, an Dritte weiterzugeben.
3.13. Der KUNDE nimmt zur Kenntnis, dass werbliche Beiträge einer Kennzeichnungspflicht unterliegen. Der ANBIETER ist nicht dafür verantwortlich, dass eine Kennzeichnung ordnungsgemäß erfolgt oder falls Beiträge über das erforderliche Maß hinaus gekennzeichnet werden. Ebenso hat der ANBIETER keinen Einfluss darauf, ob die jeweilige Herausgabestelle ein Impressum oder einen Hinweis zum KUNDEN veröffentlicht, bearbeitet oder entfernt. Der ANBIETER übernimmt dafür keine Haftung. Die Verantwortung für die rechtlich korrekte Kennzeichnung liegt ausschließlich beim KUNDEN.
4. Mitwirkungspflichten des KUNDEN
4.1. Die ordnungsgemäße Leistungserbringung durch den ANBIETER setzt eine qualitativ einwandfreie, termingerechte Unterstützung durch den KUNDEN oder seinem qualifizierten Personal voraus. Der KUNDE verpflichtet sich, für den jeweiligen konkreten Auftrag daher alle notwendigen organisatorischen und betrieblichen Informationen und Unterlagen an den ANBIETER umfassend darzulegen und zeitgerecht kostenlos zu übermitteln, sich mit dem ANBIETER abzustimmen. Sofern vom ANBIETER aufgefordert, hat der Kunde Leistungen freizugeben. Zu den Informationen und Unterlagen können je nach konkretem Auftrag insbesondere Informationen zum Unternehmen, den Unternehmenszielen und -erfolgen, etwaige Referenzprojekte, die für die Vorqualifizierung notwendigen Details und Anweisungen, den gegebenenfalls verwendeten Kanälen für Marketing, PR und/oder Content, der für die Leistungserbringung des ANBIETERS benötigt wird, zählen. Insbesondere hat der KUNDE den ANBIETER darüber zu informieren, ob und inwieweit das Unternehmen des KUNDEN politisch oder religiös ausgerichtet ist. Kommt der KUNDE diesen Pflichten nicht nach, kann das die Wirksamkeit der vom ANBIETER zu setzenden Maßnahmen gefährden.
4.2. Der KUNDE ist weiters verpflichtet, die für die Durchführung des Auftrages von ihm zur Verfügung gestellten Inhalte, Unterlagen und sonstige Informationen (Fotos, Logos etc) auf eventuell bestehende Urheber-, Kennzeichenrechte oder sonstige Rechte Dritter zu prüfen und sicher zu stellen, dass eine entsprechende Rechteeinräumung für die Weitergabe und Nutzung durch den ANBIETER besteht. Sofern der KUNDE Dritte für die Zurverfügungstellung von Input für die Erstellung von Inhalten zur Durchführung des Auftrages benennt, stellt der KUNDE sicher, dass der Dritte mit der telefonischen und E-Mail Kontaktaufnahme durch den ANBIETER einverstanden ist. Den ANBIETER trifft keine entsprechende Prüfpflicht und haftet nicht wegen einer Verletzung Rechte Dritter, die durch eine Nutzung der zur Verfügung gestellten Materialen oder eine Kontaktaufnahme vom KUNDEN benannter Dritte erfolgt. Wird der ANBIETER wegen einer solchen Rechtsverletzung durch Dritte in Anspruch genommen, so hält der KUNDE den ANBIETER vollumfänglich schad- und klaglos, was auch etwaige Strafen, Gerichts- und Anwaltskosten zur Verteidigung des ANBIETERS inkludiert. Der ANBIETER hat freie Rechtsanwaltswahl.
4.3. Sofern der ANBIETER nicht oder nicht vollständig von seiner Ermächtigung in Pkt 3.8 Gebrauch macht, ist der KUNDE nach Anweisung des ANBIETERS verpflichtet,
4.3.1. Google Konto, Google Analytics, Google Ads, Google Tag Manager, YouTube
4.3.2. WordPress, WordPress Hosting, WordPress Themes und WordPress Plugins, Updraft, easyname, Mittwald, All-Inkl, Hetzner, Hostinger, Shopify, Maxmind, CookieYes
4.3.3. ActiveCampaign, KLICK-TIPP, CleverReach, Mailchimp, Brevo
4.3.4. Calendly, TYPEFORM, Zoom, Slack, Memberspot, Adobe, Canva, Loom, Wistia, Flipsnack
4.3.5. TikTok Konto, TikTok Ads Manager, TikTok Profil
4.3.6. LinkedIn Konto, LinkedIn Ads, LinkedIn Profil, LinkedIn Unternehmensseite
4.3.7. Meta Konten, Meta Business Suite, Meta Business Manager, Meta, Werbeanzeigenmanager, Facebook Profil und Seite, Instagram Profil
4.3.8. Microsoft Konto, Microsoft Cloud, Microsoft 365, Microsoft Teams, Microsoft SharePoint, Microsoft Clarity
4.3.9. Webflow, Zapier, LeadTable, Leadinfo, close.com, Deals&Projects, Clickup, OpenAI, Perplexity, Clipto, make.com, Figma
4.3.10. sowie etwaig andere Konten, Tools, Programme und Plattformen, soweit für die Leistungserbringung durch den ANBIETER erforderlich,
umgehend zu implementieren und den Zugang dazu aufrecht zu erhalten, sobald ihm der ANBIETER mitteilt, welche Konten, Tools, Programme und Plattformen für die Leistungserbringung erforderlich sind.
4.4. Der KUNDE ist für die Erstellung etwaiger Rechtstexte und Erfüllung von Informationspflichten, wie zB Impressum, Datenschutz, AGB, Formulare, Cookiebanner oder AVV, auf seinen Websites und Informationskanälen selbst verantwortlich. Überlässt der ANBIETER dem KUNDEN Muster, so hat der KUNDE diese selbstständig durch eine rechtskundige Person zu prüfen und für seinen Anlassfall anzupassen. Etwaige Zustimmungserklärungen der Kunden des KUNDEN erfolgen mit einfachem oder doppelten opt-in. Der ANBIETER übernimmt keine Rechtsberatung und keine Haftung für überlassene Muster, Zustimmungserklärungen und für den implementierten Prozessablauf.
4.5. Es kann erforderlich sein, dass der KUNDE Leistungen freigibt. Dazu wird der KUNDE vom ANBIETER gesondert aufgefordert. Erfolgt durch den KUNDEN innerhalb von zwei Wochen ab Vorlage einer abnahmebereiten Leistung (zB Medien-Artikel, Website etc) durch den ANBIETER keine Freigabe oder Abnahme, so erlischt der Anspruch auf Erbringung bzw Fortführung dieser Leistung. Die Zahlungspflicht des KUNDEN bleibt hiervon unberührt.
4.6. Bei Nichterfüllung einer Mitwirkungs- und Beistellpflicht gewährt der ANBIETER dem KUNDEN, sofern nicht anders geregelt, eine angemessene, maximal 14-tägige Nachfrist zur Abhilfe und nachträglichen Pflichterfüllung. Entstehen durch die nicht ordnungsgemäße oder nicht rechtzeitige Mitwirkung und/oder Beistellung des KUNDEN Verzögerungen und/oder Mehraufwand, kann der ANBIETER – unbeschadet weitergehender gesetzlicher Rechte – Änderungen des Zeitplans und der vereinbarten Vergütung verlangen. Für die Vergütung des Mehraufwandes gelten die dann gültigen Stundensätze des ANBIETERS als Basis. Etwaige aus der Sphäre des KUNDEN resultierende Verzögerungen hindern nicht die Fälligkeit des Entgeltanspruchs des ANBIETERS. Unterlässt der KUNDE seine Verpflichtung trotz Nachfristsetzung ist der ANBIETER berechtigt, vom Vertrag mit sofortiger Wirkung zurückzutreten. Diesfalls wird das bis zum Vertragsende nach der ersten Kündigungsmöglichkeit des KUNDEN auflaufende Entgelt mit der Vertragsauflösung automatisch fällig.
5. Termine und Verzug
5.1. Art und Zeitpunkt der Leistungserbringung sowie jegliche sonstige Frist- und Terminabsprachen können vertraglich festgehalten oder nach Vertragsabschluss zwischen den beiden PARTEIEN mündlich oder schriftlich (E-Mail ausreichend) vereinbart werden. Der ANBIETER bemüht sich unter Einhaltung der gebotenen Sorgfaltspflichten, die vereinbarten Fristen und Termine einzuhalten.
5.2. Ist der KUNDE mit fälligen Zahlungen im Verzug, behält sich der ANBIETER das Recht vor, weitere Leistungen bis zum Ausgleich der fälligen Zahlungen ohne Anspruchsverlust nicht auszuführen.
5.3. Die Nichteinhaltung von Fristen und/oder Terminen berechtigt den KUNDEN dann zum Rücktritt vom Vertrag, wenn er dem ANBIETER zwei Mal eine angemessene, mindestens aber 14-tägige Nachfrist gewährt hat. Die Frist beginnt mit dem Zugang eines Mahnschreibens an den ANBIETER zu laufen.
5.4. Unabwendbare oder unvorhersehbare Ereignisse – insbesondere Verzögerungen durch Drittleistungen – entbinden den ANBIETER jedenfalls von der Einhaltung der vereinbarten Fristen und/oder Termine.
5.5. Fällt das Ende einer Frist auf einen Samstag, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag, so bleibt dieser Tag als Fristende maßgeblich. Eine Verlängerung bis zum nächsten Werktag erfolgt nicht.
6. Sonstige Pflichten der PARTEIEN zur Durchführung der vereinbarten Leistungen
6.1. Alle vertraglich zugesagten Leistungen erbringt der ANBIETER grundsätzlich nach seiner Wahl erst ab dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses, bzw dem individuell vereinbarten Beginn der Vertragslaufzeit oder Zahlungseingang von zu Vertragsbeginn fälligen Zahlungen (wenn später). Die Vertragslaufzeit und Zahlungsverpflichtung laufen ab dem Vertragsabschluss, sofern die PARTEIEN nichts Abweichendes vereinbart haben.
6.2. Der KUNDE ist für sämtliche Inhalte, insbesondere auf den erstellten Websites, im Webshop und in Blogs sowie die Berichte verantwortlich und hat zu gewährleisten, dass die Inhalte nicht durch Rechte Dritter belastet sind und nicht gegen geltendes Recht (insbesondere Urheber-, Wettbewerbs-, Marken-, Straf-, Jugendschutz-, Datenschutzrecht, Standesrecht oder berufsspezifische Werbeverbote etc) verstoßen. Der ANBIETER ist nicht zur Prüfung der Inhalte verpflichtet. Dies gilt auch für vom ANBIETER auf Basis der Angaben des KUNDEN erstellten Inhalte. Diese hat der KUNDE unverzüglich zu prüfen und etwaige Fehler bei sonst eigener Haftung bekannt zu geben. Wenn es der ANBIETER fordert, hat der KUNDE eine formale Abnahme der Arbeitsergebnisse abzugeben; der ANBIETER ist aber nicht verpflichtet, eine Abnahme vorzusehen. Rein redaktionelle, nicht wegen Fehlern notwendige Anpassungen der Arbeitsergebnisse durch den ANBIETER sind nicht vorgesehen und erfolgen, wenn im eigenen Ermessen des ANBIETERS gegen gesondertes Entgelt auf Basis seiner dann geltenden Stundensätze, sofern er die Leistungen nicht in Kulanz kostenlos erbringt.
6.3. Der KUNDE ist weiters für die Einbindung von allfälligen Tools (zB Marketingtools, KI-Tools etc) selbst verantwortlich und hat zu gewährleisten, dass diese rechtskonform eingesetzt werden.
6.4. Der ANBIETER ist berechtigt, alle Termine, sofern die jeweilige Art der Leistungserbringung nicht zwingend eine Anwesenheit vor Ort erfordert dem KUNDEN gegenüber digital (z.B. via Zoom, Teams, Skype, TeamViewer, WhatsApp oder dergleichen) durchzuführen.
6.5. Sofern regelmäßige Abstimmungen vereinbart sind (etwa via Zoom) sichert der ANBIETER zu, dass zumindest 90 Prozent der vereinbarten Termine innerhalb der Laufzeit tatsächlich stattfinden. Sofern ein Kontigent zur Bearbeitung von Kundenfragen (etwa via WhatsApp) vereinbart ist, bemüht sich der ANBIETER im Rahmen des Kontingents einlangende Fragen rasch (nach Möglichkeit am nächsten Werktag, jedenfalls innerhalb einer Woche) zu beantworten. Es ist keine vollständige Beantwortung geschuldet, aber im Rahmen des Kontigents Antworten auf alle relevanten Fragen hinsichtlich der Leistungserbringung. Wenn kein Kontigent vereinbart wurde, beträgt dieses maximal fünf Stunden Bearbeitungszeit pro Monat. Das nicht verbrauchte Kontigent verfällt am Ende des Monats und wird nicht in den Folgemonat mitgenommen. Sofern kein Kommunikationstool festgelegt wurde, bestimmt der ANBIETER dieses. An gesetzlichen Feiertagen sowie zu Weihnachten (24.12.), Silvester, bei Krankheit von Schlüsselpersonal und bei Betriebsurlaub erbringt der ANBIETER keine Leistungen und reagiert auch nicht auf Nachrichten. Der ANBIETER wird den KUNDEN über längere Ausfälle rechtzeitig informieren oder eine automatische Abwesenheitsnotiz aktivieren.
6.6. Der KUNDE ist selbstständig dafür verantwortlich, die technischen Voraussetzungen bereitzuhalten, um das Angebot vollständig nutzen zu können. Bei Vorliegen von technischen Problemen des bereitgestellten Angebots ist der KUNDE zudem verpflichtet, an der Problemlösung bestmöglich mitzuwirken.
6.7. Der KUNDE ist selbstständig dafür verantwortlich, die Rechtskonformität des Einsatzes der unter Pkt 3.8 und 4.3 genannten Dienste vor Vertragsabschluss für sich zu prüfen. Falls er zu dem Ergebnis kommt, dass der Einsatz nicht rechtskonform für ihn möglich ist, wird er den Vertrag mit dem Dritten nicht abschließen.
7. Geistiges Eigentum
7.1. Für die Erbringung der Leistungen unter diesem Vertrag sowie für die Marketingnutzung nach Pkt 13 räumt der KUNDE dem ANBIETER ein nicht exklusives, übertragbares, gebührenfreies, weltweites und zeitlich unbeschränktes und unwiderrufbares Recht ein, die zur Verfügung gestellten Inhalte im zweckentsprechenden Umfang zu nutzen, zu speichern, zu vervielfältigen, zu veröffentlichen zu verbreiten und zu bearbeiten. Das inkludiert das Recht, die vom KUNDEN zur Verfügung gestellten Inhalte im selben Umfang an Medienpartner, Dienstleister und sonstige Partner weiter zu geben sowie auch eine Nutzung zu eigenen Werbezwecken des ANBIETERS. Der ANBIETER ist berechtigt, Inhalt von der Website des KUNDEN ohne gesonderte Rückfragen zu nutzen. Der KUNDE ist dafür verantwortlich, dass er alle erforderlichen Rechte, Ermächtigungen, Einwilligungen, Lizenzen und Berechtigungen an den zur Verfügung gestellten sowie auf der Website dargebotenen Inhalten besitzt und hält den ANBIETER bei Inanspruchnahme durch Dritte schad- und klaglos.
7.2. Sofern zwischen den PARTEIEN nicht explizit abweichend schriftlich vereinbart, erwirbt der KUNDE durch Zahlung des Entgelts das nicht ausschließliche Recht, die ihn betreffenden Berichte, die in den Onlinemagazinen, Onlinezeitungen und Onlineportalen der Verlagsgruppe Walter Temmer GmbH erscheinen, durch Links in den eigenen Webauftritt zu integrieren oder diesen durch Links Dritten, insbesondere Medienunternehmen, zur Verfügung zu stellen. Der KUNDE bekommt auf Anfrage beim ANBIETER innerhalb der Veröffentlichungszeit der Berichte die Logos der von der Verlagsgruppe Walter Temmer GmbH herausgegebenen Onlinemagazine, Onlinezeitungen und Onlineportale, in denen die Berichte erscheinen, nicht-exklusiv und zeitlich befristet bis auf Widerruf zur Verfügung gestellt, um sie für seinen Onlineauftritt zu verwenden. Für eine rechtskonforme Einbindung ist der KUNDE selbst verantwortlich. Erfolgt ein schriftlicher Widerruf durch den ANBIETER und/oder durch die Verlagsgruppe Walter Temmer GmbH, sind die Logos durch den Kunden umgehend zu löschen. Bei allen anderen Arten von Content darf der KUNDE diesen nur dann, so lange und insoweit verwenden, als es ihm der ANBIETER das explizit schriftlich erlaubt. Weitergehende Nutzungsrechte des KUNDEN an den ihn betreffenden Berichten und allen anderen Arten von Content bestehen nicht, insbesondere räumt der ANBIETER dem KUNDEN kein Recht zur unmittelbaren Nutzung der Beitragstexte. Sämtliche sonstigen Rechte verbleiben exklusiv beim ANBIETER. Dies gilt auch für Rechte an sämtliche Ideen und Konzepten, die der ANBIETER anlässlich der Leistungserbringung, sei es auch mit Mitwirkung des KUNDEN, entwickelt. Die Rechte von Dritten werden durch diese Vereinbarung nicht berührt.
8. Vertragslaufzeit und Kündigung
8.1. Die Erstellung einer Website oder eines Webshops ist ein Zielgeschäft ohne ordentliches Kündigungsrecht.
8.2. Sofern in einem Angebot nicht ausdrücklich etwas anderes zu Laufzeit, Verlängerung und Kündigungsmöglichkeiten vereinbart ist, gelten die folgenden Regelungen:
8.2.1. Verträge sind für zwölf Monate (Laufzeit) geschlossen.
8.2.2. Eine vorzeitige ordentliche Kündigung ist ausgeschlossen.
8.2.3. Jede PARTEI kann den Vertrag bis zu 8 Wochen vor Ablauf der Laufzeit kündigen (E-Mail ausreichend), ansonsten wird er automatisch jeweils um die ursprüngliche Laufzeit verlängert.
8.2.4. Das Entgelt wird bei Vertragsverlängerung gemäß dem Anstieg des Verbraucherpreisindex (VPI) im vorherigen Kalenderjahr prozentuell angepasst, falls der Vertragsabschluss oder die vorherige Verlängerung im vorherigen Kalenderjahr stattgefunden hat.
8.3. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für den ANBIETER liegt insbesondere dann vor, wenn der KUNDE
8.3.1. mit einer vereinbarten Zahlung oder Vorauszahlung gegenüber dem ANBIETER trotz Mahnung in Verzug ist;
8.3.2. trotz Nachfristsetzung seinen Mitwirkungsleistungen nicht nachkommt;
8.3.3. geänderten AGB des ANBIETERS widerspricht;
8.3.4. der KUNDE, ohne dies beim Vertragsabschluss schriftlich offen gelegt zu haben, eine wertwidrige Tätigkeit gemäß Pkt 2.2 erbringt oder nach Vertragsabschluss eine diesbezügliche Tätigkeit aufgenommen hat; oder
8.3.5 in öffentliche Skandale verstrickt ist, die die Reputation des ANBIETERS gröblich gefährden können.
8.4. Bei einer Kündigung aus wichtigem Grund durch den ANBIETER oder bei einer unberechtigten Auflösung durch den KUNDEN ist der ANBIETER berechtigt, die gesamte Vergütung, die bis zum nächsten ordentlichen Beendigungstermin fällig würde, als Schadensersatz geltend zu machen. Eine Anrechnung ersparter Aufwände hat nicht stattzufinden.
8.5. Bei Kündigung durch den KUNDEN ist er verpflichtet, den Zugang der Kündigung beim ANBIETER zu beweisen.
9. Vergütung
9.1. Für die Leistungen gilt die im Angebot vereinbarte Vergütung. Alle Preise verstehen sich zuzüglich USt. Der Einwand der Verkürzung über die Hälfte ist ausgeschlossen.
Sofern die PARTEIEN nichts Abweichendes geregelt haben, gelten folgende Konditionen: Alle Zahlungen sind unmittelbar bei Vertragsschluss sofort zu bezahlen. Wenn die PARTEIEN eine monatliche Ratenzahlung vereinbart haben, ist die erste Zahlung mit Vertragsabschluss fällig. Vor Eingang der Zahlung bzw. der ersten Ratenahlung ist der ANBIETER nicht verpflichtet (aber berechtigt), seine Leistungen aufzunehmen.
9.2. Sofern eine Einrichtungsgebühr (Setupgebühr) vereinbart ist, fällt diese – sofern nicht abweichend geregelt – nur einmal pro Angebot (Leistungsgegenstand) an. Im Rahmen einer etwaigen Vertragsverlängerung fällt keine erneute Einrichtungsgebühr an. Die Einrichtungsgebühr ist jedenfalls mit Vertragsabschluss fällig. Vor Eingang der Einrichtungsgebühr ist der ANBIETER nicht verpflichtet (aber berechtigt), seine Leistungen aufzunehmen.
9.3. Die Pflicht zur Erbringung der vertraglich vereinbarten Vergütung in voller Höhe besteht auch, wenn der KUNDE den ANBIETER anweist, die Leistungen vorübergehend zu unterbrechen oder eine Unterbrechung aus anderen Gründen wie zB auch gesetzliche Änderungen oder Verhalten von Plattformbetreibern oder Dritten notwendig ist, soweit die Gründe nicht auf einem Verschulden des ANBIETERS beruhen.
9.4. Der KUNDE ist, soweit nicht anders vereinbart, zur Vorleistung verpflichtet. Die vereinbarte Vergütung ist mit Rechnungsstellung sofort fällig und zahlbar innerhalb von 7 Tagen. Zahlungen des KUNDEN gelten erst mit dem Zeitpunkt des Eingangs auf dem Geschäftskonto des ANBIETERS als geleistet.
9.5. Der KUNDE stimmt dem Erhalt der Rechnung per E-Mail an die von ihm bekannt gegebenen E-Mail-Adresse zu. Der KUNDE verzichtet auf eine postalische Zusendung.
9.6. Der KUNDE kann nur mit rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Forderungen sein Aufrechnungsrecht oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben bzw. geltend machen.
10. Zahlungsbedingungen
10.1. Die Zahlung ist per Lastschrifteinzug, Rechnung und Vorkasse möglich.
10.2. Sofern der ANBIETER es wünscht, wird der KUNDE dem ANBIETER unmittelbar nach Vertragsabschluss, spätestens jedoch innerhalb von 7 Tagen nach Vertragsschluss eine (SEPA)-Einzugsermächtigung erteilen. Der ANBIETER ist nicht verantwortlich für Überziehungsgebühren, Überziehungskosten oder ähnliche Gebühren, die die Bank geltend macht.
10.3. Bei verschuldetem Zahlungsverzug des KUNDEN berechnet der ANBIETER Verzugszinsen in Höhe von 9,2 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz. Weiters fallen Zinseszinsen in Höhe von 4 Prozent per anno an. Der KUNDE verpflichtet sich zusätzlich zur Zahlung etwaiger Betreibungskosten unabhängig vom Rechnungsbetrag in der Höhe von EUR 40 pro Betreibungsfall zu bezahlen.
10.4. Wurde eine Zahlung nicht rechtzeitig oder in voller Höhe bezahlt, gerät der KUNDE in Verzug. In diesem Fall ist der ANBIETER berechtigt, laufende Arbeiten ohne Verlust des vollen Entgeltanspruches einzustellen. Der Anbieter fordert den Kunden diesfalls unter Setzung einer Nachfrist von zumindest sieben Tagen auf, die ausstehende Rechnung zu bezahlen (erste Mahnung). Lässt der KUNDE diese Nachfrist ungenützt verstreichen oder leistet nicht in voller Höhe, wird der KUNDE letztmalig unter Setzung einer Nachfrist von zumindest sieben Tagen aufgefordert, die ausstehende Rechnung zu bezahlen (zweite Mahnung). Leistet der Kunde auch nach der zweiten Mahnung nicht zeitgerecht oder nicht in voller Höhe, ist der ANBIETER berechtigt, bei monatlicher Ratenzahlung den gesamten noch aushaftenden Restbetrag bis zum nächsten ordentlichen Beendigungstermin (Ende der Laufzeit) sofort zur Zahlung fällig und in Rechnung zu stellen (Terminverlust) sowie unabhängig von der Zahlungsart den Vertrag aus wichtigem Grund ohne Verlust des vollen Zahlungsanspruches bis zum nächsten ordentlichen Beendigungstermin (Ende der Laufzeit) zu kündigen. Eine Anrechnung von Ersparnissen unterbleibt.
11. Haftung auf Schadensersatz
11.1. Der ANBIETER haftet unbeschränkt für Schäden, die auf Vorsatz oder krass grobe Fahrlässigkeit des ANBIETERS beruhen sowie für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.
11.2. Der ANBIETER übernimmt keine Haftung für entgangenen Gewinn, erwartete aber nicht eingetretene Ersparnisse, mittelbare Schäden und Folgeschäden.
11.3. Der KUNDE hat das Vorliegen von Vorsatz oder krass grober Fahrlässigkeit zu beweisen und Schadenersatzansprüche innerhalb von einem Jahr ab Leistungserbringung bei sonstigem Anspruchsverlust geltend zu machen.
12. Datenschutz
12.1. Der KUNDE wird darauf hingewiesen, dass der ANBIETER je nach Auftragsumfang auch personenbezogene Bestands- und Nutzungsdaten in maschinenlesbarer Form im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses erhebt, verarbeitet, nutzt und an Dritte im Rahmen der Vertragserfüllung weitergibt. Zu diesem Zweck stimmt der KUNDE der Auftragsverarbeitungsvereinbarung im Anhang dieser AGB zu.
12.2. Der KUNDE nimmt zur Kenntnis, dass der ANBIETER berechtigt ist, Dritten während der Vertragslaufzeit erforderliche Daten des KUNDEN zur Verfügung zu stellen. Dies umfasst insbesondere etwaige Vermittler für die Provisionsabrechnung und Herausgabestellen zur Veröffentlichung von Berichten.
12.3. Für den Fall, dass der KUNDE nach Zustimmung durch den ANBIETER für einen Dritten – etwa auf Basis einer Vollmacht – handelt oder einen Vertrag zu Gunsten Dritter abschließt, stellt der KUNDE sicher, dass er entsprechend berechtigt ist, den ANBIETER zum Abschluss der erforderlichen Verträge samt Auftragsverarbeitungsvereinbarung zu beauftragen.
13. Referenznennung, Empfehlungen
13.1. Der ANBIETER und seine Tochter- sowie Schwesternunternehmen dürfen den KUNDEN unwiderruflich in jedem Medium zu Werbezwecken als Referenz nennen. Dies umfasst auch das Recht zur Nennung und Benutzung evtl. geschützter Marken, Bezeichnungen oder Logos, durch den KUNDEN vorgenommene Bewertungen und Ausschnitte aus den veröffentlichen Projekten samt Verlinkung auf die Website des KUNDEN sowie Screenshots der Website, des Webshops, Medienberichte und/oder des Blogs des KUNDEN oder die Veröffentlichung von den KUNDEN betreffenden SEO Berichten, für ihn oder mit ihm erstellter Bild, Ton, Texte und Videos, insbesondere auch von Werbebotschafter während sowie auch nach Ende der Vertragsbeziehung. Der ANBIETER und seine Tochter- sowie Schwesternunternehmen sind dabei auch berechtigt, die erzielten Erfolge und den Hintergrund der Beauftragung konkret für interne Schulungs- aber auch extern für Werbezwecke unter Nutzung des Logos bzw. Marken des KUNDEN sowie persönlichen Abbildungen des KUNDEN und seiner Organe und Mitarbeitern nutzen und zu kommunizieren. Der ANBIETER und seine Tochter- sowie Schwesternunternehmen sind zur Nennung und Nutzung der Kennzeichen nicht verpflichtet.
13.2. Sofern der KUNDE dem ANBIETER Dritte als potentielle Kunden empfiehlt, stellt der KUNDE vorab sicher, dass der Dritte mit der telefonischen und E-Mail Kontaktaufnahme durch den ANBIETER einverstanden ist. Den ANBIETER trifft keine entsprechende Prüfpflicht. Wird der ANBIETER wegen einer Kontaktaufnahme eines benannten potentiellen Kunden in Anspruch genommen, so hält der KUNDE den ANBIETER vollumfänglich schad- und klaglos, was auch etwaige (Verwaltungs-)Strafen, Gerichts- und Anwaltskosten zur Verteidigung des ANBIETERS inkludiert. Der ANBIETER hat freie Rechtsanwaltswahl.
14. Allgemeine Bestimmungen
14.1 Soweit die AGB Schriftform verlangt, ist jede Form der elektronischen Kommunikation, insbesondere aber nicht ausschließlich E-Mail, umfasst. Der KUNDE sorgt dafür, dass die elektronische Zustellung ordnungsgemäß an die von ihm bekannt gegebenen E-Mail-Adresse erfolgen kann und adaptiert technische Einrichtungen wie etwa Spam-Filter. Automatisierte elektronische Antwortschrieben (zB Abwesenheitsnotizen) werden nicht berücksichtigt und stehen einer gültigen Zustellung nicht entgegen. Änderungen der E-Mail-Adresse sind unverzüglich der anderen PARTEI mitzuteilen. Elektronische Zusendungen gelten an die andere PARTEI mit Absendung als zugegangen. Übermittlungsfehler – gleich welcher Ursache – gehen zu Lasten des Empfängers.
14.2. Für alle im Zusammenhang mit diesem Vertrag stehenden Rechtsstreitigkeiten gilt der das sachlich und örtlich zuständige Gericht für Leibnitz in Österreich ausschließlich als vereinbart.
14.3. Es gilt ausschließlich das materielle Recht der Republik Österreich unter Ausschluss der Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts. Durch eine etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Klauseln gilt dasjenige vereinbart, was dem wirtschaftlich Gewollten in rechtlich zulässiger Weise am nächsten steht. Dies gilt auch für die ergänzende Vertragsauslegung.